Eine wichtige Voraussetzung, um einen gastronomischen Betrieb führen zu wollen und können, ist eine Konzession. Neben der Konzession sollte jedoch auch ein Konzept, gutes Fachpersonal und passende räumliche Gegebenheiten vorliegen.
Prinzipiell gilt für den Betrieb einer Gastronomie, dass der Unternehmer das Gewerbe anmeldet. Besteht jedoch das Vorhaben, dass in diesem gastronomischen Betrieb auch alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, so ist eine Konzession erforderlich.
Das zuständige Amt für eine solche Gaststättenerlaubnis ist das zuständige Gewerbeamt, Ordnungsamt oder auch das Bürgerbüro. Bei diesen Anlaufstellen kann ein entsprechender Antrag gestellt werden. Diese Ausstellung liegt in den Händen der einzelnen Bundesländer und ist in den jeweiligen Landesverordnungen geregelt. Zu den Gesetzen und Verordnungen, die bundesweit relevant sind, zählt man
- die Gewerbeordnung (GewO),
- das Gaststättengesetz (GastG) und
- die Gaststättenverordnung (GastV).
Jedoch spielt gerade bei dem Ausschank von alkoholischen Getränken auch das Jugendschutzgesetz eine wichtige Rolle.
Als Voraussetzung für den Erhalt einer Konzession reicht die Unterrichtung durch die IHK. Es muss keine fachliche Ausbildung vorgelegt werden. Liegt eine abgeschlossene Berufsausbildung vor, so ist die Unterrichtung durch die IHK nicht mehr erforderlich.
Erforderlich ist es hingegen, dass ein Nachweis über persönliche und fachliche Eignung, einen gastronomischen Betrieb führen zu können, vorgelegt werden kann. Für diese Voraussetzung muss Auskunft über
- das polizeiliche Führungszeugnis,
- die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Gewerbesteuerbehörde
vorliegen.
Die Kosten einer Konzession werden durch unterschiedlichste Faktoren beeinflusst und können mithin zwischen 50 und 5.000 Euro liegen.
Diese Seite soll Sie über die Voraussetzungen einer Konzession informieren sowie die Bedingungen darlegen, welche einzuhalten sind, um einen gastronomischen Betrieb weiter betreiben zu dürfen.